Klasse | theoretische Ausbildung | praktische Ausbildung** |
---|---|---|
B |
12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen (bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden) 2 Doppelstunden* Zusatzstoff Klasse B |
Grundausbildung**; Sonderfahrten a 45 min.: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt und 3 x Dunkelheitsfahrten |
B196 | 4x90 Minuten |
mindestens 5x90 Minuten, Grundfahraufgaben und unter anderem Autobahn und Landstrasse; wenn Ausbildungsziele erreicht wurden dann Bescheinigung. Wenn es notwendig ist, dann müssen weitere Fahrstunden absolviert werden |
B96 | 150 Minuten |
Praktische Übungen: 210 Minuten (2,5 Stunden) Fahren im Realverkehr: 60 Minuten (1 Stunde) |
BE | keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
Grundausbildung**; Rangierübungen (Rückwärtsfahren und an- und abkuppeln) Sonderfahrten a 45 min.: 3 x Überlandfahrt, 1 x Autobahn und 1 x Dunkelheitsfahrt, |
Mofa | 6 Doppelstunden* | 90 min. praktisches Fahren |
AM |
12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen; 2 Doppelstunden* Zusatzstoff Klasse A oder AM |
nur Grundausbildung** plus Grundfahraufgaben |
A1 |
12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen, (bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden*); 4 Doppelstunden* Zusatzstoff für die Klasse A |
Grundausbildung** inklusive Grundfahraufgaben; Sonderfahrten a 45 min.: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt und 3 x Dunkelheitsfahrten, |
A2 |
12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen, (bei Erweiterung, wenn Vorbesitz Klasse A1 weniger als 2 Jahre, nur 6 Doppelstunden*); 4 Doppelstunden* Zusatzstoff für die Klasse A Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorieunterricht vorgeschrieben. |
Grundausbildung** inklusive Grundfahraufgaben; Sonderfahrten a 45 min.: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt und 3 x Dunkelheitsfahrten;
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 (Aufstiegsprüfung) gilt folgendes:
Sonderfahrten a 45 min.: 3 x Überlandfahrt, 2 x Autobahnfahrt und 1 x Dunkelheitsfahrt |
A |
12 Doppelstunden* Grundstoff für alle Klassen, (bei Erweiterung, wenn Vorbesitz Klasse A2 weniger als 2 Jahre, oder wenn die Erweiterung von der Klasse A1 kommt, nur 6 Doppelstunden*); 4 Doppelstunden* Zusatzstoff für die Klasse A Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Theorieunterricht vorgeschrieben. |
Grundausbildung** inklusive Grundfahraufgaben; Sonderfahrten a 45 min.: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt und 3 x Dunkelheitsfahrten;
Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A (Aufstiegsprüfung) gilt folgendes:
Sonderfahrten a 45 min.: 3 x Überlandfahrt, 2 x Autobahnfahrt und 1 x Dunkelheitsfahrt |
* eine Doppelstunde dauert 90 Minuten
** Praktische Ausbildung/Grundausbildung
Der praktische Unterricht besteht aus der Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten/Pflichtstunden). Die Grundausbildung muss beendet sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten angefangen wird. Die Zahl der Stunden in der Grundausbildung kann abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und den persönlichen Lernfortschritten stark variieren.