Führerscheinklassen PKW/LKW und Motorrad

Klasse Beschreibung Mindestalter
Mofa

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,​maximal 25 km/h bbH,Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

15
AM Kleinkrafträder bis max. 50 ccm³, max. 45 km/h und max. 4 KW (Roller) und
Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis max. 50 ccm³ und 45 Km/h und max. 4 KW, Leichtfahrzeuge max. 350 Kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
16
A1 Leichtkrafträder bis max. 125 ccm³ und max. 11 KW/15 PS. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 KW/KG und
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 Km/h-max. 15 KW; eingeschlossene Klasse: AM
16
A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg; eingeschlossene Klassen: A1, AM

18
A Krafträder mit und ohne Beiwagen und ohne Leistungsbeschränkung, sowie dreirädrige Krafträder (Trikes) ohne Leistungsbeschränkung;  eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM 24 bzw.
20 bei zweijährigen Besitz der Klasse A2 (praktische Aufstiegsprüfung von Klasse A2 auf A)
Trikes: 21
B/BF17 Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger. Anhänger: Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 3,5 t nicht überschreiten. Zahl der Sitzplätze: 8 außer dem Fahrersitz; eingeschlossene Klassen: AM, L

18/17*

B196

Klasse B mit Schlüsselzahl 196, ist keine eigene Klasse sondern nur eine Erweiterung der Klasse B. 

Leichtkrafträder bis max 125 ccm und max. 11 KW/15PS

Schulung mit mindesterns 4x 90 minuten Theorie und mindestens 5x 90 Minuten Praxis.

25

Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre

B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 
ist keine eigene Klasse, sondern ebenfalls nur eine Erweiterung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg z.G.

Die z.G. der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

18
BE Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger das nicht unter Klasse B und B96 fällt. Anhänger max 3,5 t z.G. 18
C1 Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. auch mit einem Anhänger bis 750 Kg; eingeschlossene Klassen: keine, aber: Die Klassen AM und sind in Klasse eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.) 18
C1E Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten. Vorbesitz erforderlich: C1; eingeschlossene Klassen: BE 18
C

Kraftfahrzeuge über 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg; 

Vorbesitz erforderlich: B; eingeschlossene Klassen: C1

21
CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 Kg z.G.

Vorbesitz erforderlich: C; eingeschlossene Klassen: C1E, BE und T

21
L

Traktor bis 40 Km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Mit Anhänger max. 25 Km/h.

Dieser Führerschein ist in der Klasse B enthalten.

16
T Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mehr als 32 Km/h bis max. 60 km/h 16

 

* 17 Jahre: Im Rahmen des begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.