Klasse | Beschreibung | Mindestalter |
---|---|---|
Mofa |
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,maximal 25 km/h bbH,Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
15 |
AM | Kleinkrafträder bis max. 50 ccm³, max. 45 km/h und max. 4 KW (Roller) und Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis max. 50 ccm³ und 45 Km/h und max. 4 KW, Leichtfahrzeuge max. 350 Kg (bei Elektromotor ohne Batterie) |
16 |
A1 | Leichtkrafträder bis max. 125 ccm³ und max. 11 KW/15 PS. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 KW/KG und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 Km/h-max. 15 KW; eingeschlossene Klasse: AM |
16 |
A2 |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg; eingeschlossene Klassen: A1, AM |
18 |
A | Krafträder mit und ohne Beiwagen und ohne Leistungsbeschränkung, sowie dreirädrige Krafträder (Trikes) ohne Leistungsbeschränkung; eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM | 24 bzw. 20 bei zweijährigen Besitz der Klasse A2 (praktische Aufstiegsprüfung von Klasse A2 auf A) Trikes: 21 |
B/BF17 | Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger. Anhänger: Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 3,5 t nicht überschreiten. Zahl der Sitzplätze: 8 außer dem Fahrersitz; eingeschlossene Klassen: AM, L |
18/17* |
B196 |
Klasse B mit Schlüsselzahl 196, ist keine eigene Klasse sondern nur eine Erweiterung der Klasse B. Leichtkrafträder bis max 125 ccm und max. 11 KW/15PS Schulung mit mindesterns 4x 90 minuten Theorie und mindestens 5x 90 Minuten Praxis. |
25 Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre |
B96 |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg z.G. Die z.G. der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg. |
18 |
BE | Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger das nicht unter Klasse B und B96 fällt. Anhänger max 3,5 t z.G. | 18 |
C1 | Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. auch mit einem Anhänger bis 750 Kg; eingeschlossene Klassen: keine, aber: Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.) | 18 |
C1E | Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten. Vorbesitz erforderlich: C1; eingeschlossene Klassen: BE | 18 |
C |
Kraftfahrzeuge über 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg; Vorbesitz erforderlich: B; eingeschlossene Klassen: C1 |
21 |
CE |
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 Kg z.G. Vorbesitz erforderlich: C; eingeschlossene Klassen: C1E, BE und T |
21 |
L |
Traktor bis 40 Km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Mit Anhänger max. 25 Km/h. Dieser Führerschein ist in der Klasse B enthalten. |
16 |
T | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mehr als 32 Km/h bis max. 60 km/h | 16 |
* 17 Jahre: Im Rahmen des begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.