Bei Verstössen musst Du wieder lernen!

Bei A- und B-Verstössen wird's ernst.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden ja ganz schön streng bestraft. Auch bei Fahranfängern. Das hat zum einen abschreckende Wirkung, damit erst gar kein Leichtsinn beim Fahren aufkommt. Zum anderen soll dies auch schwere Unfälle verhindern. Punkte für Verkehrsverstöße sind zwar ärgerlich, aber in dem oben genannten Zusammenhang solltest Du dafür Verständnis haben.

Verstöße von Fahranfängern werden je nach Schwere in zwei unterschiedliche Kategorien eingestuft. Während zu den leichten Vergehen etwa Veränderungen am Kennzeichen gehören, handelt es sich bei Entfernen vom Unfallort oder Nötigung um schwere Zuwiederhandlungen.

Wenn Du 1 A-Verstoss oder 2 B-Verstösse beganngen hast, wirst Du von der Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar Fahranfänger (ASF) verpflichtet! Du musst dann innerhalb einer gesetzten Frist das Aufbauseminar absolvieren. Wenn Du Dich dann weigerst teilzunehmen, wird Dir der Führerschein entzogen.

So ein ASF besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen. In Gruppengesprächen und in Fahrproben wird Deine Einstellung im Straßenverkehr analysiert. Danach wird Dein Risikobewusstsein gefördert, so dass Du Gefahren besser erkennen kannst.

Wir hoffen natürlich sehr, das wir uns auf diesem Wege nicht mehr sehen, denn das würde bedeuten das Du alles was Du bei uns in der Fahrschule gelernt hast, auch tatsächlich noch anwendest. Falls es Dich aber doch mal erwischt hat, kannst Du jederzeit zu uns in die Fahrschule kommen. Wir beraten Dich gerne zum ASF Seminar. Drucke einfach diesen Newsletter aus und bringe ihn bei uns vorbei.