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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

NEWS COVID-19

18.03.2020 | FAHRSCHUL-NEWS

Liebe/r Fahrschüler/in, liebe Eltern,   leider sind auch wir, wie viele andere Unternehmen, gezwungen unsere Fahrschule auf Grund der Corona-Pandemie vorraussichtlich bis zum 19.4.2020 zu schließen. Aktuell dürfen wir weder theoretischen, noch praktischen Unterricht für euch anbieten. Wir stehen als Unternehmen voll hinter dieser behördlich angeordneten Entscheidung und tragen sie verantwortungsvoll mit, denn unser aller Gesundheit hat absolute Priorität.   Unser Mitgefühl gilt den Menschen, die von diesem unvorhersehbaren Ereignis betroffen sind und wir schätzen die Arbeit all derer aus dem Gesundheitswesen, der lokalen Gemeinden und Regierungen weltweit, die an vorderster Front daran arbeiten, die weitere Verbreitung des Virus weitestgehend aufzuhalten.   Im Moment gibt es nicht nur bei uns, sondern sicher auch bei euch, viele Fragen und Unklarheiten in Bezug auf eure weitere Ausbildung. Wir können euch an dieser Stelle nur um eure Solidarität und um eure Geduld bitten. Wir versprechen euch, dass wir alles geben werden, um euch über Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und nach der Krise wieder wie gewohnt für euch da zu sein. Aktuell gibt es noch keine finalen Informationen darüber, wann der Fahrschulbetrieb wieder aufgenommen werden darf. Es ist aber angedacht, das Verbot bis zum 19.4.2020 aufrecht zu erhalten.   Bei Fragen rund um euren Führerschein könnt ihr aber weiterhin volle Unterstützung von uns erwarten. Sicherlich können wir viele Fragen telefonisch klären! Hierfür erreicht ihr uns weiterhin unter 06104-101311  zwischen 08 -20.00 Uhr. Gerne könnt ihr auch unsere Onlineanmeldung nutzen, zu der ihr hier gelangt. Diese ist unverbindlich. Wir melden uns dann umgehend telefonisch oder per Mail.    Wir danken für euer Verständnis und eure Mithilfe!   Achtet gut auf euch und bleibt gesund, eure Fahrschule Christoph Paul

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PKW-Anhänger - was darf ich und was brauche ich?

15.05.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer vor 1999 seinen Führerschein gemacht hat, ist im Besitz der Führerscheinklasse 3. Mit diesem ist man gut bedient, wenn es um das Ziehen von Anhängern geht. Er erlaubt dem Inhaber das Führen von Gespannen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Auto den Hänger ziehen darf. Mit dem Autoführerschein seit 1999 hat sich das allerdings geändert. Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Ist die zGM des Anhängers höher als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination ein Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Fahrschulinhaber #userInhaber# von der #userName#. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das anzuhängende Gewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für Gespanne größer 3,5 Tonnen wird ein separater Anhängerführerschein benötigt. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. #userInhaber# erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE hingegen, berechtigt zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die selbst eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Informationen zu Anhängerausbildung: Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen deutlich umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welche Option Sie sich entscheiden", rät #userInhaber#. „Gehen Sie dabei nicht nur vom Heute aus. Die zGM von 4.250 kg beim Eintrag B96 kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhängerführerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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