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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Tuning – mit Sicherheit!

15.08.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Veränderungen am Fahrzeug müssen sofort eingetragen werden Fahrzeugtuning ist schwer im Trend – gerade bei jungen Autofahrern. Doch aus dem coolen Hobby kann schnell eine Straftat werden. „Wer sein Auto mit illegalen Teilen aufrüstet, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Stress mit der Versicherung, sondern auch Fahrverbot oder sogar eine vorläufige Festnahme“, warnt Fahrlehrer #userInhaber#. „Also Hände weg von Tuning-Teilen, die zwar schön aussehen aber die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Das ist lebensgefährlich und strafbar.“ Doch leider boomt der Markt mit illegalen Produkten. Schwarze Schafe finden sich nicht nur im Internet, sondern auch auf Fachmessen. „Die schrecken leider auch nicht davor zurück, Gutachten zu fälschen“, weiß der Inhaber der Fahrschule #userName#. „Um Teile ganz ohne Gutachten sollte man natürlich prinzipiell einen großen Bogen machen.“ Wer einem unseriösen Anbieter auf den Leim gegangen ist, erfährt das oft erst bei der Abnahme der Modifikationen durch einen Sachverständigen. Denn der Einbau von Produkten mit einem Teile- oder Materialgutachten muss vom TÜV genehmigt werden. Bei dieser Prüfung durchzufallen, ist ärgerlich und teuer. „Mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) sind Sie auf der sicheren Seite, da entfällt auch die Abnahme“, erklärt #userInhaber#. „Die Teile-ABE müssen Sie aber bei allen Fahrten mitführen.“ Denn die nächste Verkehrskontrolle kommt bestimmt – und dann muss nachweisbar sein, dass alle Tuning-Maßnahmen zugelassen sind. Deshalb ist es ganz wichtig, nach einer Genehmigung durch den TÜV die Fahrzeugpapiere umgehend auf den neuesten Stand zu bringen. „Vom Gutachter bekommen Sie eine Bescheinigung, mit der Sie die Veränderungen bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief eintragen lassen können“, so der engagierte Fahrlehrer. „Das sollten Sie sofort tun, denn erst dann ist das Tuning legal!“ Solange die Sicherheit im Vordergrund steht, ist für #userInhaber# gegen Tuning nichts einzuwenden. „Wer sich im seriösen Fachhandel beraten lässt, kann normalerweise nichts falsch machen“, meint er. Und manche Umbauten können sogar zu besserem Fahrverhalten führen. „Breitere Reifen sorgen zum Beispiel für mehr Sicherheit und mit sogenanntem Eco-Tuning kann man Benzin sparen.“ Fragen zu sicherem Autotuning beantwortet Ihnen #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in die Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Andere Länder, andere Sitten!

15.06.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Verkehrsvergehen im Ausland können die Reisekasse empfindlich schröpfen Linksverkehr, Lichtpflicht, Tempolimits: Wenn man mit den Verkehrsregeln des Reiselandes nicht vertraut ist, kann ein Urlaub mit dem Auto schnell in Stress ausarten – und sogar richtig teuer werden. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen ist erhöhte Aufmerksamkeit angesagt“, weiß Fahrschulinhaber #userInhaber#. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“ Autoreisende tun deshalb gut daran, sich vor Fahrtantritt gründlich über die am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern geltenden Bestimmungen zu informieren. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Ausstattung. Beispielsweise ist in vielen Ländern inzwischen das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Verstöße gegen die Verkehrsregeln, vor allem zu schnelles Fahren, werden häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in vielen osteuropäischen Ländern und Italien. Italien hat außerdem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, rät #userInhaber#. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Inhaber der Fahrschule #userName# noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre KfZ-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab.“ Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet #userInhaber# auch gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

15.05.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahren unter Medikamenteneinfluss kann den Führerschein kosten. „Drogen am Steuer“ – die meisten denken dabei an Marihuana, Kokain und andere illegale Substanzen. Was jedoch kaum jemand weiß: Viele der Pillen, Säfte und Tropfen, die wir gegen kleine oder größere Wehwehchen schlucken, können eine ähnliche Wirkung haben. Rund 20 Prozent aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. „Ein Rausch kommt schneller als man denkt“, warnt Fahrschulinhaber #userInhaber#. „Und wird man dann in einen Unfall verwickelt, kann das richtig unangenehm werden.“ Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können Folgen des Fahrens unter Medikamenteneinfluss sein, so der in Verkehrsrecht firme Fahrlehrer. Jeder, der sich nach Einnahme eines Arzneimittels – egal, ob verschreibungspflichtig oder nicht – ans Steuer setzen möchte, sollte den Beipackzettel deshalb gründlich durchlesen. Sind Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss das Auto in der Garage bleiben. „Und das nicht nur wegen der rechtlichen Konsequenzen!“, betont der Inhaber der #userName#. „Benommenheit, Müdigkeit, verschwommenes Sehen oder Tunnelblick sind nur einige der Nebenwirkungen, die schon ein rezeptfreier Hustensaft haben kann. Unter dem Einfluss solcher Mittel ist man im Straßenverkehr eine Gefahr für sich selbst und andere.“ Wer Medikamente einnimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen will, sollte sich deshalb auf jeden Fall beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen, rät #userInhaber#. „Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden und Alkohol sollte natürlich absolut tabu sein. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, gehen Sie bitte kein Risiko ein und steigen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel um!“ Fragen zum Thema Medikamente am Steuer beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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