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Förderung für 2012 von BAG jetzt freigeschaltet.

16.09.2011 | FAHRSCHUL-NEWSFörderung für 2012 von BAG jetzt freigeschaltet.

Einzelunternehmen und Unternehmen des Güterkraftverkehrs sollten sich jetzt schon um Förderungen für 2012 bei der BAG (Bundesamt für Gürterverkehr) kümmern.

Auf der Webseite des BAG, http://www.bag.bund.de wurden ab sofort die Bedingungen für Förderanträge freigeschaltet. Hier kann eingesehen werden, unter welchen Bedingungen, welche Förderprogramme, Aus- und Weiterbildungen wie hoch bezuschusst werden.

Grundsätzlich sind die Aus- und Weiterbildungsprogramme förderfähig, so lange sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

Hier folgen wichtige Hinweise zu den zwei verschiedenen Fördermitteln:

Förderprogramm De-minimis:

Die Antragsfrist zur Förderperiode 2012 beginnt mit dem 01.10.2011 und endet am 28.2.2012. Anträge für Maßnahmen, die ab 01.01.2012 begonnen werden, können in diesem Zeitraum gestellt werden. Die Anträge müssen bis zum 28.2.2012, und vor deren Beginn, beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein.

Förderprogramm Aus- und Weiterbildung:

Die Antragsfrist zur Förderperiode 2012 beginnt mit dem 01.10.2011 und endet am 15.1.2012. Anträge für Maßnahmen, die ab 01.01.2012 begonnen werden, können in diesem Zeitraum gestellt werden. Die Anträge müssen bis zum 15.01.2012, und vorderen Beginn, beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein.

Bitte beachten Sie auch: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages oder Ausbildungsvertrages zu werten.

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Berechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. (zGG mindestens 12t)

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können berechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:

  • betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin
  • Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen

Wie hoch ist die Förderung?

Der Anteil der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Bei den übrigen Unternehmen beträgt der Zuschuss 60 %.

Erfolgreiche Ausbildungsverhältnisse werden mit 35.000 Euro (KMU) oder 30.000 Euro (übrige Unternehmen) bezuschusst. Es wird eine Ausbildungsdauer von 36 Monaten berücksichtigt.

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt.

Viel Erfolg beim Beantragen.

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