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Warnwestenpflicht ab dem 1.7.2014

13.07.2014 | FAHRSCHUL-NEWS

Neu: Warnwestenpflicht

Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

 

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. Wohnmobile sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Gleichwohl empfiehlt der ADAC die Mitnahme einer Warnweste auch in Wohnmobilen.

 

Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.

 

Der Gesetzgeber hat auf Vorgaben zum Tragen der Warnweste verzichtet. Hier setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer. Vor allem in Pannen oder Unfallsituationen in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist es empfehlenswert die mitgeführte Warnweste zu tragen. 

Wir empfehlen ganz klar, mehrere Warnwesten im Auto mitzuführen, sodass für jeden Mitfahrer im Notfall eine Warnweste zur Verfügung steht.

 

Quelle: ADAC

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